Berliner Buchladen verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen
Catrin KabusBerliner Buchladen verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen
Ein Berliner Buchladen, der für seine linke politische Ausrichtung bekannt ist, geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturminister vor. Zur schwankenden Weltkugel, ein Fachgeschäft für radikale Literatur, war von einem nationalen Buchhandlungspreis ausgeschlossen worden, nachdem ihm Verbindungen zu Extremismus vorgeworfen worden waren. Der Streit hat nun die Gerichte erreicht – die Buchhandlung fordert den Minister auf, seine Äußerungen zurückzunehmen.
Der Konflikt begann, als Kulturminister Wolfram Weimer Zur schwankenden Weltkugel von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis strich. Zur Begründung verwies er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse", ohne jedoch konkrete Bücher oder Veranstaltungen zu nennen. In einem Interview mit der Zeit erklärte Weimer, der Staat dürfe "politischen Extremisten" keine Preise verleihen, wenn öffentliche Gelder im Spiel seien.
Die Buchhandlung, die 2002 als Teil des linksextremen Schwarze Risse-Kollektivs gegründet wurde, vertritt seit Langem antikapitalistische und grenzenlose Positionen. An der Fassade prangt ein Banner mit der Aufschrift: "Freizügigkeit für alle Menschen! Abschotten & Abschiebungen sind tödlich". Nach dem Ausschluss forderten die Betreiber Weimer auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben – doch dieser lehnte ab.
Als Reaktion reichte die Buchhandlung beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Ziel ist es, der Regierung zu untersagen, den Laden und seine Mitarbeiter als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Das Ministerium argumentiert, öffentliche Amtsträger müssten das Recht behalten, solche Bewertungen vorzunehmen. Ein Urteilstermin steht noch aus.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Äußerungen des Ministers die Rechte der Buchhandlung verletzten. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall dafür werden, wie politische Äußerungen bei staatlich geförderten Kulturpreisen behandelt werden. Der Fall bleibt vorerst beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.






