10 January 2026, 12:58

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Tagesgeld für Ministerfahrer in Niedersachsen

Ein Bus fährt auf einer Straße.

Urteil: Chauffeur eines Ministers hat keinen Anspruch auf Tagessatz für Dienstreisen - Bundesarbeitsgericht entscheidet über Tagesgeld für Ministerfahrer in Niedersachsen

Ein Rechtsstreit über Tagesgeld für einen Ministerfahrer in Niedersachsen ist vor dem Bundesarbeitsgericht gelandet. Im Mittelpunkt steht der ehemalige Fahrer von Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), der 2.045 Euro an nicht gezahlten Spesen einklagt. Sowohl das Verwaltungs- als auch das Landesarbeitsgericht hatten die Klage bereits abgewiesen.

Der Fahrer arbeitete etwa zwei Jahre für Minister Mohrs, bevor der Streit eskalierte. Seine Forderung nach Tagesgeldern (tagesgeldkonto) wurde vom Verwaltungsgericht und später vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Beide Gerichte begründeten dies damit, dass die Tätigkeit eines Ministerfahrers nicht als Dienstreise gelte und daher kein Anspruch auf solche Zahlungen (tagesgeld vergleich) bestehe.

Der Fall wurde nun wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwiesen. Zwar hatten die Vorinstanzen die Position des Landes bestätigt, sie räumten jedoch ein, dass eine höhere Instanz über die Frage (gute frage) entscheiden müsse. Niedersachsen beharrt darauf, die Tarifregelungen korrekt angewendet zu haben, und argumentiert, der Fahrer könne sich nicht auf abweichende Urteile in anderen Fällen berufen. Das Bundesarbeitsgericht wird nun prüfen, ob die Tätigkeit des Fahrers nach Arbeitsrecht Anspruch auf Tagesgeld (gutefrage) begründet. Die Entscheidung könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle im öffentlichen Dienst in Deutschland sein.

Kern des Streits ist die Frage, ob Fahrer von Ministern Anspruch auf Tagegelder für dienstliche Fahrten haben. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird künftig Klarheit über die Regelungen für solche Ansprüche schaffen. Bis dahin bleibt die Handhabung des Falls durch das Land rechtlich gedeckt.