Bundesverfassungsgericht bestätigt Torfabbau-Verbot in Niedersachsen als rechtmäßig
Herbert RennerBundesverfassungsgericht bestätigt Torfabbau-Verbot in Niedersachsen als rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das Verbot der industriellen Torfgewinnung in Niedersachsen zurückgewiesen. Mit dem Urteil wird die Entscheidung des Landes, den Torfabbau im Rahmen des Klimaschutzgesetzes schrittweise zu beenden, bestätigt. Behörden zufolge soll das Verbot dazu beitragen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und Moore als natürliche Kohlenstoffspeicher zu schützen.
Der Streit begann, nachdem Niedersachsen im Rahmen seines Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) ein Verbot des industriellen Torfabbaues eingeführt hatte. Das Land argumentierte, dass die Branche jährlich zwischen 2,2 und 2,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente freisetzt – deutlich über dem angestrebten Reduktionsziel von 1,5 Millionen Tonnen. Das Unternehmen Gramoflor hielt das Verbot für verfassungswidrig und versuchte, es zu kippen.
Das Gericht urteilte, dass der schrittweise Ausstieg des Landes rechtmäßig und verhältnismäßig sei. Zudem wies es darauf hin, dass das Unternehmen nach den Übergangsregelungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) neue Genehmigungen hätte beantragen können. Die Richter stellten fest, dass Gramoflor nicht nachweisen konnte, innerhalb der vorgegebenen Frist keine Anträge stellen zu können.
Eine bestehende Genehmigung für etwa 95 Hektar im Großen Moor (Campemoor) bei Vechta, ausgestellt am 18. Oktober 2024, bleibt weiterhin gültig. Das Urteil berührt diese und andere aktive Genehmigungen des Unternehmens nicht. Neue industrielle Abbauvorhaben sind jedoch nach den neuen Regelungen nicht mehr zulässig.
Umweltminister Christian Meyer begrüßte die Entscheidung als Erfolg für den Klimaschutz. Er betonte, dass Moore eine zentrale Rolle bei der Kohlenstoffspeicherung und der Reduzierung von Emissionen spielen. Die vollständige Urteilsbegründung ist auf der Website des Gerichts einsehbar.
Die Abweisung der Beschwerde bedeutet, dass das Torfabbauverbot in Niedersachsen bestehen bleibt. Unternehmen wie Gramoflor dürfen zwar bestehende Genehmigungen nutzen, können ihre Aktivitäten aber nicht ausweiten. Das Urteil stärkt den Kurs des Landes, durch den Schutz der Moore vor weiterem industriellen Abbau seine Klimaziele zu erreichen.