Gericht bestätigt Mietobergrenzen des Jobcenters Hannover – was das für Langzeitarbeitslose bedeutet
Gerdi BaumGericht bestätigt Mietobergrenzen des Jobcenters Hannover – was das für Langzeitarbeitslose bedeutet
Das Landessozialgericht (LSG) hat die Methode des Jobcenters Region Hannover zur Festlegung von Mietobergrenzen bestätigt. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten darüber, wie viel Unterstützung Langzeitarbeitslose für ihre Wohnkosten erhalten sollten. Das Gericht bestätigte, dass der Ansatz des Jobcenters den rechtlichen Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum in der Stadt entspricht.
Jobcenter sind vom Bundessozialgericht (BSG) verpflichtet, ein transparentes System für Mietobergrenzen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entwickeln. Das Jobcenter Region Hannover stützte sein Konzept auf Daten eines qualifizierten Mietspiegels. Dabei werden die Obergrenzen am oberen Ende des unteren Drittels der Mietpreise für jede Wohnungsgröße festgelegt.
Das LSG prüfte, ob in Hannover tatsächlich ausreichend bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Für Single-Haushalte lag ein beträchtlicher Anteil der Wohnungen auf dem freien Markt im Rahmen der Mietobergrenze in den Jahren 2017/2018 und 2019/2020. Bei Zwei- und Vierpersonen-Haushalten stellte das Gericht fest, dass die bezahlbaren Optionen 2018/2019 nahe an der Grenze zur Transferarmut und zum Armutsrisiko lagen. Die Methode des Jobcenters war zuvor angefochten worden, wobei die Sozialgerichte (SG) Hannover unterschiedliche Urteile gefällt hatten. Dennoch kam das LSG zu dem Schluss, dass für größere Haushalte weiterhin ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das Gericht betonte zudem, dass Jobcenter die Wohnkosten für Langzeitarbeitslose nur bis zu einem "angemessenen" Betrag übernehmen können.
Im August 2025 ergingen vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen separate Urteile zu ähnlichen Fällen in Bremen. Diese Entscheidungen zu den Aktenzeichen L 11 AS 431/22, L 11 AS 245/24, L 11 AS 261/23 und L 11 AS 23/20 betrafen zwar nicht direkt Hannover, unterstrichen jedoch die anhaltende Prüfung von Mietobergrenzen-Politik in verschiedenen Regionen.
Die Bestätigung durch das LSG bedeutet, dass das Jobcenter Region Hannover sein aktuelles System zur Festlegung von Mietobergrenzen weiter anwenden kann. Damit bleibt gewährleistet, dass die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen innerhalb der festgelegten Grenzen übernommen werden. Das Urteil stärkt zudem die Forderung, dass Jobcenter ihre Richtlinien auf verlässlichen, aktuellen Daten des Wohnungsmarktes basieren müssen.