17 December 2025, 17:22

Gericht erlaubt E-Scooter und Skateboards bei A 39-Protest in Hamburg

Mehrere Frauen mit Helmen und Rollschuhen sind Rollschuhlaufen, scheinbar gegenseitig schiebend in der Nähe eines Metallzauns, mit einem Mann und Bäumen im Hintergrund.

Gericht erlaubt E-Scooter und Skateboards bei A 39-Protest in Hamburg

Eilantrag für Verkehrswende-Demonstration erfolgreich

Einleitung Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat dem Antrag eines Mitorganisators einer Versammlung mit dem Titel „Protest gegen den (Nicht-)Bau der A 39 – öffentlicher Aufruf zur Umsetzung einer umfassenden, ökologischen und sozial gerechten Verkehrswende“ stattgegeben (Aktenzeichen: 5 B 31/25).

Veröffentlichungsdatum 14. März 2025

Stichworte politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten

Artikeltext Ein Gericht in Lüneburg hat das Verbot von Inline-Skates, Skateboards und E-Scootern für eine bevorstehende Demonstration in Hamburg aufgehoben. Die Entscheidung ermöglicht es den Teilnehmenden, diese Fortbewegungsmittel während des Protests gegen den Ausbau der Autobahn A 39 in Hamburg zu nutzen. Das Urteil erfolgte nach einem Eilantrag der Veranstalter.

Die unter dem Motto „Protest gegen den (Ausbau der) A 39 – Öffentlicher Aufruf für eine umfassende, ökologische und sozial gerechte Verkehrs-wende“ stehende Kundgebung findet am 16. März 2025 von mittags bis 15:00 Uhr statt.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg gab den Demonstranten recht und erklärte das Verbot der Stadt Hamburg voraussichtlich für rechtswidrig. Laut Urteil konnte Hamburg nicht nachweisen, dass diese Verkehrsmittel eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das Gericht stützte sich dabei auf § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG).

Im Rahmen der Demonstration wird nun auch ein pedalbetriebenes Gefährt für Teilnehmende bereitstehen, die während des Marsches in Hamburg ermüden könnten. Die Route führt entlang eines Abschnitts der Ostumgehung/B4, einem zentralen Teil des umstrittenen Autobahnprojekts in Hamburg.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat die Stadt Hamburg zwei Wochen Zeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Polizeiquellen bestätigten, dass bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt wurde, ohne jedoch konkrete Antragsteller zu nennen.

Die gerichtliche Entscheidung erlaubt vorerst die Nutzung von Rollfortbewegungsmitteln während der Demonstration in Hamburg – sofern keine weiteren rechtlichen Schritte erfolgreich sind. Die Organisatoren können nun ihre Pläne für die Kundgebung umsetzen, die sich besonders auf nachhaltige Verkehrsalternativen konzentriert. Der endgültige Ausgang hängt davon ab, ob die Stadt Hamburg innerhalb der Frist Berufung einlegt.