Gericht stoppt Verbote für NPD-Kundgebung in Braunschweig
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine von der NPD geplante rechtsextreme Kundgebung gekippt. Die Stadt hatte bestimmte Kleidungsstücke und Parolen verboten, doch die Richter urteilten, dass diese Maßnahmen gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Behörden sehen sich nun rechtlich eingeschränkt, solche Veranstaltungen zu regulieren.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob Teile der städtischen Beschränkungen vor der für Freitag geplanten NPD-Kundgebung auf. Die Richter befanden, dass Verbote von Kleidung mit codierten Anspielungen auf die NS-Zeit sowie Parolen, die verbotene Organisationen verherrlichen, zu weit gingen. Diese Einschränkungen wurden als unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewertet.
Die Stadt legte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, doch der Eilantrag wurde abgelehnt. Das höhere Gericht bestätigte das ursprüngliche Urteil und erklärte die städtischen Auflagen damit für unwirksam.
Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, bedauerte die Entscheidung, akzeptierte sie jedoch. Er wies darauf hin, dass das Urteil zeige, wie eng der rechtliche Spielraum für Behörden selbst in Fällen mit extremistischen Gruppen sei.
Mit dem Beschluss fallen die Verbote für spezifische Kleidungsstücke und Parolen im Zusammenhang mit verbotenen NS-Organisationen weg. Die Stadtverwaltung muss sich nun an die gerichtliche Auslegung des Versammlungsrechts halten. Nach der Ablehnung des Eilantrags scheint weitere rechtliche Schritte unwahrscheinlich.






