Hessische Apothekerkammer halbiert Beiträge 2026 – doch nur vorübergehend
Gerdi BaumHessische Apothekerkammer halbiert Beiträge 2026 – doch nur vorübergehend
Die Landesapothekerkammer Hessen wird ihre Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026 um die Hälfte senken. Diese vorübergehende Reduzierung erfolgt, da die Organisation ihre finanziellen Rücklagen abbauen muss, um gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Kammerpräsident Dr. Christian Ude bezeichnete den Schritt als Reaktion auf anhaltende finanzielle Belastungen.
Der Beschluss zur Halbierung der Beiträge für 2026 wurde von der Delegiertenversammlung am 20. November 2022 gefasst. Er folgt auf eine Novelle des Hessischen Apothekengesetzes aus dem Jahr 2021, die die Kammer verpflichtete, ihre Rücklagen abzubauen, nachdem der Landessynodalverband nach der COVID-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 bestätigte diese Vorgabe, die 2025 präzisiert wurde: Demnach muss die Kammer ihre Rücklagen schrittweise bis auf 10 % der jährlichen Betriebskosten bis 2028 reduzieren.
Da die Kammer nun gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihre Rücklagen aufzubrauchen, ermöglicht dies die einmalige Beitragssenkung. Allerdings wurden die Mitglieder gewarnt, dass die Beiträge voraussichtlich ab 2027 wieder steigen werden, sobald die Rücklagen aufgebraucht sind.
Zu den Änderungen äußerte sich Dr. Ude und räumte ein, dass Herausforderungen bevorstünden, rief die Mitglieder jedoch dazu auf, optimistisch zu bleiben. Gleichzeitig versprach er, sich für stabile finanzielle Rahmenbedingungen und faire Beitragsanpassungen in der Zukunft einzusetzen.
Die Beitragssenkung bringt den Mitgliedern 2026 eine kurzfristige Entlastung. Da die Rücklagen jedoch bald erschöpft sein werden, ist ab 2027 mit höheren Beiträgen zu rechnen. Die Kammer wird weiterhin im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben daran arbeiten, ihre Finanzen auszugleichen.






