Neue GLÖZ-Regeln 2026: Was sich für Landwirte und Umweltschutz in der EU ändert
Herbert RennerNeue GLÖZ-Regeln 2026: Was sich für Landwirte und Umweltschutz in der EU ändert
Neue Vorschriften für die Standards der "Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und im Umweltschutz" (GLÖZ) im EU-Einheitsantrag 2026
Mit dem EU-Einheitsantrag für 2026 treten aktualisierte Regeln für die Standards der Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und im Umweltschutz (GLÖZ) in Kraft. Die Änderungen betreffen die Bewirtschaftung von Dauergrünland und die Direktzahlungen an Landwirte in allen Mitgliedstaaten.
Die überarbeiteten Bestimmungen unterscheiden zwischen Grünland, das zu verschiedenen Zeitpunkten angelegt wurde. Flächen, die vor 2015 in Dauergrünland umgewandelt wurden, benötigen weiterhin eine Genehmigung, falls sie in Ackerland umgewandelt werden sollen. Zudem müssen Landwirte in derselben Region Ersatzflächen mit Grünland schaffen.
Bei Grünland, das zwischen 2015 und 2020 angelegt wurde, entfallen Genehmigungspflicht und Ersatzflächen. Für Flächen, die ab 2021 zu Dauergrünland umgewandelt wurden, reicht hingegen eine Meldung an die Behörden vor dem Pflügen aus – hier ist kein Ersatz mehr erforderlich.
Ab 2026 dürfen Ersatzflächen für umgepflügtes Dauergrünland nicht von Betrieben stammen, die nach ökologischen Richtlinien wirtschaften, teilweise ökologisch bewirtschaftet werden oder Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Hektar sind. Diese Einschränkung soll kleinere und ökologische Betriebe vor Flächenverlusten schützen.
Gleichzeitig passt Deutschland sein System der Direktzahlungen an. Im Rahmen der aktuellen Reform für den Zeitraum 2023–2027 erhalten Landwirte derzeit etwa 280 Euro pro Hektar und Jahr. Ab 2028 wird ein gestuftes Modell eingeführt, das je nach Betriebsgröße Zahlungen zwischen 130 und 240 Euro pro Hektar vorsieht – mit abnehmender Förderung bei größeren Betrieben. Zudem gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro pro Betrieb.
Die aktualisierten GLÖZ-Regeln vereinfachen zwar einige Umwandlungsverfahren, stärken aber gleichzeitig den Schutz für kleine und ökologische Betriebe. Die Reform der Direktzahlungen in Deutschland führt ein abgestuftes System ein, das Großbetriebe weniger stark fördert. Die Änderungen treten 2026 in Kraft, weitere Anpassungen sind für 2028 geplant.