Neue Regeln für Signalwaffen und Feuerwerk: Was jetzt verboten ist und welche Strafen drohen
Gerdi BaumNeue Regeln für Signalwaffen und Feuerwerk: Was jetzt verboten ist und welche Strafen drohen
In Deutschland gelten nun verschärfte Vorschriften für Signalwaffen und Feuerwerkskörper. Die Behörden haben strengere Auflagen für das Führen, den Transport und die Nutzung dieser Gegenstände erlassen. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen rechnen.
Wer eine schussbereite Signalwaffe bei sich trägt, benötigt einen Kleinen Waffenschein. Ohne diesen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Waffe selbst muss den zugelassenen Konstruktionsnormen entsprechen und das offizielle PTB-Prüfzeichen tragen.
Beim Transport einer Signalwaffe sind besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: Sie muss stets entladen und sicher verwahrt werden. Unbefugtes Abfeuern kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Die Nutzung einer Signalwaffe im öffentlichen Dienst erfordert zudem eine spezielle Schießerlaubnis, die von den örtlichen Polizeibehörden ausgestellt wird – etwa vom Polizeipräsidium München in Bayern oder dem Landespolizeiamt Hamburg. Ohne Genehmigung dürfen die Waffen nur auf Privatgrund mit Zustimmung des Eigentümers abgefeuert werden.
Für Feuerwerkskörper gelten ähnliche Einschränkungen: In ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen sind sie untersagt. Dazu zählen Bereiche in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinderheimen und Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr. Die Kommunen legen diese Zonen nach Sicherheitsaspekten fest.
Ziel der verschärften Regelungen ist es, die Risiken im Umgang mit Signalwaffen und Feuerwerk zu verringern. Verstöße werden hart bestraft – mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen. Bürger müssen vor der Nutzung im öffentlichen Dienst unbedingt die lokalen Vorschriften prüfen.