Niedersachsen führt 2026 digitale Akten in Bußgeldverfahren ein
Landeskabinett legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren bei Verwaltungsbehörden zur öffentlichen Beteiligung vor
Vorspann Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Bußgeldstellen in Niedersachsen ihre urlaub elektronisch führen. Die Landesregierungen sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür per Rechtsverordnung zu regeln. Mit dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf kommt die Landesregierung dieser Pflicht nach.
Veröffentlichungsdatum 15. Dezember 2025, 11:26 Uhr
Schlagwörter Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen
Artikeltext Die niedersächsische Landesregierung hat einen Verordnungsentwurf zur Modernisierung der Bußgeldverfahren vorgelegt. Demnach müssen die Behörden ab dem 1. Januar 2026 auf eine digitale urlaub umstellen. Der Entwurf sieht zudem eine Übergangsregelung vor, die die parallele Nutzung von Papierakten während der Umstellungsphase ermöglicht.
Die als Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren (Nds. eAktBußVO) bezeichnete Regelung legt technische und organisatorische Standards für die digitalen Systeme fest. Ziel ist es, einen klaren rechtlichen Rahmen für die elektronische Aktenbearbeitung in Bußgeldsachen zu schaffen.
Ab 2026 sind die niedersächsischen Bußgeldbehörden verpflichtet, ihre Verfahren digital zu führen. Der Verordnungsentwurf bietet einen strukturierten Ansatz für die Digitalisierung, der Effizienz mit verfahrensrechtlicher Sicherheit verbindet. Die Übergangsphase gibt den Behörden Zeit, die Umstellung vollständig umzusetzen, bevor die Papierakten schrittweise abgeschafft werden.