17 January 2026, 22:13

Niedersachsen reformiert Jagdgesetz: Strengere Regeln für Hunde und Artenschutz

Ein detailliertes altes Kartenbild des Königreichs Sachsen, Deutschland, mit sichtbaren Provinzen von Bayern und Bayern, auf Papier gedruckt mit beschreibendem Text.

Niedersachsen reformiert Jagdgesetz: Strengere Regeln für Hunde und Artenschutz

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine umfassende Reform des Niedersächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Tierschutz zu stärken, Bürokratie abzubauen und den Hochwasserschutz zu verbessern. Zu den zentralen Änderungen gehören strengere Vorschriften für die Jagdausübung, den Artenschutz sowie den Einsatz von Hunden bei der Jagd.

Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf, der tiefgreifende Anpassungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vorsieht. Behördenvertreter betonten die Notwendigkeit modernisierter Regelungen – besonders vor dem Hintergrund einer stabilen Wolfspopulation in Niedersachsen zu Beginn des Jahres 2026. Aktuell leben dort 54 Rudel, drei Paare und vier Einzelwölfe, was mehr Spielraum für das Management der Bestände ermöglicht.

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist das Verbot von Jagdeingehegungen, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise abgeschafft werden müssen. Zudem entfallen veraltete bürokratische Pflichten wie die Ausstellung von Trophäen – mit möglichen Ausnahmen in anerkannten Wildschutzgebieten mit hohem Wildbestand.

Der Einsatz von Hunden bei der Jagd wird künftig stärker reglementiert. Das Töten von Hunden im Rahmen des Jagdschutzes ist nun untersagt, und die Bejagung verwilderter Hauskatzen wurde deutlich eingeschränkt. Die Jagd mit Hunden in natürlichen Bauen von Beutegreifern ist nicht mehr erlaubt; nur künstliche Bauen bleiben zugelassen. Zudem soll die umstrittene Praxis, Jagdhunde an lebenden Füchsen in Schlafboxen zu trainieren, überprüft und durch Alternativmethoden ersetzt werden.

Im Bereich des Artenschutzes gibt es Verschärfungen: Vor dem Mähen landwirtschaftlicher Flächen – insbesondere bis Mitte Juni – müssen Landwirte nach Wildtieren suchen und die örtlichen Jagdausübungsberechtigten frühzeitig informieren. Gegen invasive Arten wie den Nutria, der Deiche beschädigt und damit den Hochwasserschutz gefährdet, werden wirksamere Bekämpfungsmaßnahmen ermöglicht. Die Reform schafft zudem die behördlichen Rehwild-Abschusspläne ab und überträgt die Verantwortung an Grundbesitzer und Jagdgenossen. Dies verringert den Verwaltungsaufwand, ohne die nachhaltige Bewirtschaftung des Wildbestands zu vernachlässigen.

Das überarbeitete Gesetz führt strengere Tierschutzstandards ein, vereinfacht bürokratische Abläufe und verbessert den Hochwasserschutz. Die Jagdausübung unterliegt künftig schärferen Kontrollen, insbesondere beim Einsatz von Hunden und im Artenschutz. Die Änderungen treten nach der Kabinettszustimmung in Kraft, wobei zentrale Regelungen in den kommenden fünf Jahren schrittweise umgesetzt werden.