Psychiatrie-Patienten-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlich durch Verwaltungsakt
Catrin KabusPsychiatrie-Patienten-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlich durch Verwaltungsakt
Psychisch-Kranken-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlichkeit per Verordnung festgelegt
Ankündigung Die Polizei in Niedersachsen soll künftig Daten über angeblich gefährliche Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was als gefährlich gilt, wird vom Land definiert. Fachleute halten dies für problematisch.
Artikeltext Niedersachsen treibt ein umstrittenes neues Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG) voran, das die Kriterien für zwangsweise psychiatrische Unterbringungen ausweitet. Der Gesetzentwurf stärkt zudem die Einbindung der Polizei in psychiatrische Fälle – was bei Mediziner:innen und Verbänden auf Kritik stößt. Gegner:innen warnen, die Änderungen könnten Patientenrechte schwächen und Überwachungsmaßnahmen ausdehnen.
Das geplante Gesetz ermöglicht es Behörden, Personen als „dauerhafte Gefahr“ für andere einzustufen – selbst wenn keine akute Bedrohung vorliegt. Damit wird der bisherige Gefahrenbegriff erweitert, der eine unmittelbare und konkrete Risikolage voraussetzte. Nach den neuen Regeln erhält die Polizei erleichterten Zugang zu Patientendaten; Kliniken müssen sie informieren, wenn entlassene Patient:innen Anzeichen für ein mögliches Risiko zeigen.
Im November 2025 verurteilte die Deutsche Alzheimer Gesellschaft den Entwurf scharf: Er untergrabe die Autonomie und den Schutz der Menschenrechte. Die Organisation warnte, dass der Ausbau zwangsweiser Maßnahmen zu unnötigen Unterbringungen führen und die Stigmatisierung psychisch Erkrankter verstärken könnte. Gleichzeitig kritisierte der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), dass die Kriterien für „Gefährlichkeit“ nicht im Parlament, sondern durch Verwaltungsvorschriften festgelegt werden sollen. Sie befürchten, dass dadurch die öffentliche Kontrolle entfalle und ein Meldesystem für psychische Erkrankungen ohne ausreichende Prüfung entstehe.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Polizei, sozialpsychiatrische Dienste und Kliniken bei Zwangseinweisungen Daten austauschen müssen. Krankenhäuser wären verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn Patient:innen vor der Entlassung bestimmte Risikomerkmale aufweisen. Diese Entwicklung passt in einen größeren Trend: Auch Hessen erwägt ähnliche Rechtsänderungen, die die Polizei stärker in die psychiatrische Versorgung einbinden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund einer weit verbreiteten psychischen Gesundheitsversorgung in Deutschland. 2024 erhielten über 850.000 Menschen Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, 2023 wurden 4,3 Millionen genehmigungspflichtige Psychotherapiestunden dokumentiert. Jährlich sind Millionen weitere von psychischen Erkrankungen betroffen – was die Debatte über Zwangsmaßnahmen und Datenaustausch besonders brisant macht.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, markiert es eine deutliche Wende im Umgang mit psychiatrischen Fällen in Niedersachsen: Die Polizei erhält mehr Entscheidungsbefugnisse, Kliniken müssen erweiterte Meldepflichten erfüllen, und Patientendaten könnten ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Die Pläne stoßen bereits jetzt auf Widerstand von medizinischen Fachgesellschaften und Interessenvertretungen, die eine Untergrabung des Vertrauens in die psychiatrische Versorgung befürchten.