Reform des Familienrechts: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant
Herbert RennerReform des Familienrechts: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant
Justizministerium schlägt Reform des Familienrechts zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vor
Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Die Änderungen würden Richtern mehr Befugnisse einräumen, in Sorgerechtsstreitigkeiten einzugreifen, in denen es zu Misshandlungen gekommen ist.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für strengere Regeln ein, um Betroffene vor weiterem Schaden zu bewahren. Die Reform würde Gerichten ermöglichen, zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote gegen gewalttätige Eltern zu verhängen, wenn deren Verhalten die Sicherheit des anderen Elternteils gefährdet. Je nach Einzelfall könnten Richter auch mildere Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte anordnen.
Jeder Fall würde individuell geprüft, wobei Gerichte Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt bewerten müssten. Auch das Risiko wiederholter Übergriffe würde vor einer Entscheidung berücksichtigt. Das Ministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde, da der Entzug des Umgangsrechts ein schwerwiegender Schritt bleibe.
Der Entwurf anerkennt, dass Kinder selbst dann leiden, wenn sie nicht unmittelbar Ziel der Gewalt sind. Durch die Ausweitung der Interventionskriterien soll die Reform weitere emotionale und körperliche Schäden in von häuslicher Gewalt betroffenen Familien verhindern.
Bei einer Verabschiedung würden die Änderungen eine deutliche Wende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Opfer erhielten stärkeren rechtlichen Schutz, während Richter klarere Richtlinien für die Einschränkung des Umgangsrechts gewalttätiger Eltern erhielten. Der Entwurf des Ministeriums wird derzeit geprüft, bevor eine mögliche Umsetzung erfolgt.






