07 April 2026, 12:39

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: 976 Fälle seit Reformstart

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: 976 Fälle seit Reformstart

Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts

Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen im Rahmen der Reform angepasst.

Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags. Von den 976 registrierten Fällen betrafen nur etwa 40 Minderjährige. Die meisten dieser Änderungen bei unter 18-Jährigen erfolgten von weiblich zu männlich.

Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen der Reform untersucht. Seit ihrer Einführung gab es demnach nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Lediglich vier Personen haben nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur ihres Eintrags vorgenommen.

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Der Verband diskutiert nun mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Die Reform wird vor allem von Erwachsenen genutzt, wobei es kaum Berichte über Missbrauch gibt. Die Behörden beobachten die Entwicklung weiter und prüfen Anpassungen der Regelungen. Das Gesetz bleibt vorerst bestehen und ermöglicht weiterhin unkomplizierte Änderungen für alle, die ihr rechtliches Geschlecht anpassen möchten.

Quelle