Stada-Aktionäre gewinnen wichtige Prozesse um Entschädigung nach Übernahme 2017
Gerdi BaumStada-Aktionäre gewinnen wichtige Prozesse um Entschädigung nach Übernahme 2017
Ehemalige Stada-Aktionäre haben in zentralen Rechtsstreitigkeiten um Entschädigungszahlungen nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2017 wichtige Erfolge erzielt. Deutsche Gerichte urteilten, dass die Nidda Healthcare Holding Sekundärerwerbe offenlegen und zusätzliche Beträge an Investoren zahlen muss. Die Entscheidungen könnten Dutzende noch anhängige Klagen beeinflussen, in denen höhere Ausgleichszahlungen gefordert werden.
Der Streit geht auf die Übernahme von Stada durch die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven im Jahr 2017 zurück. Die Investoren hatten zunächst 66 Euro pro Aktie geboten, das Angebot später aber unter Druck des Aktivisteninvestors Elliott Advisors auf 70 Euro erhöht. Elliott hatte auf eine höhere Bewertung gedrängt und eine garantierte Mindestentschädigung von 74,40 Euro pro Aktie durchgesetzt.
Im August 2023 ordnete die deutsche Finanzaufsicht BaFin an, dass Nidda seinen Sekundärerwerb offenlegen muss. Dies löste eine Klage eines ehemaligen Aktionärs aus, der zusätzlich 8,15 Euro pro Aktie forderte. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies die Beschwerde Niddas zurück und begründete dies damit, dass die Kenntnis von Pressemitteilungen den Anspruch nicht entkräfte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil und stuft die Vereinbarung zwischen Nidda und Elliott als Erwerb im Sinne des deutschen Übernahmerechts ein. Ein Aktionär verlangt nun knapp 140.000 Euro zuzüglich Zinsen, fällig ab Ende August 2027. Gleichzeitig harren noch 44 ähnliche Fälle beim OLG einer Entscheidung.
Die Eigentumsverhältnisse bei Stada haben sich seitdem verändert: Bain und Cinven verkauften ihren 31-Prozent-Anteil im September an CapVest Partners, das nun 68 Prozent hält. Die Unternehmensführung behält die verbleibenden 1 Prozent.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Nidda noch eine Revision in Sachen Rechtsfragen einlegen könnte. Sollten sie Bestand haben, könnten die Entscheidungen Präzedenzcharakter für die ausstehenden Entschädigungsklagen haben. Ehemalige Aktionäre fordern weiterhin die Differenz zwischen dem Übernahmepreis und der garantierten Mindestentschädigung von 74,40 Euro pro Aktie.






