Umweltklage stoppt Geflügelzucht-Projekt einer Försterin auf Waldflächen
Gerdi BaumUmweltklage stoppt Geflügelzucht-Projekt einer Försterin auf Waldflächen
Forstumwandlung für Geflügelzucht: Umweltklage stoppt Bauvorhaben
Die Pläne einer Försterin, Waldflächen für die Erweiterung der Geflügelhaltung ihres Sohnes umzuwidmen, sind auf rechtliche Hürden gestoßen. Das zunächst von den lokalen Behörden genehmigte Projekt sieht sich nun Verzögerungen ausgesetzt, nachdem eine Umweltschutzorganisation die Entscheidung vor Gericht angefochten hat. Im Mittelpunkt des Streits stehen Bedenken zum Artenschutz sowie die Ammoniakemissionen der erweiterten Anlage.
Ursprünglich hatte die Försterin beantragt, zwei Waldparzellen mit insgesamt 1,31 Hektar in Flächen für die Geflügelzucht umzuwandeln. Die Forstbehörde genehmigte später eine größere Umwidmung von 1,73 Hektar – verbunden mit der Auflage, an anderer Stelle Ersatzaufforstungen vorzunehmen. Der Sohn, der bereits zwei Mastställe mit 80.000 Tieren betreibt, wollte zwei weitere Hallen für zusätzliche 100.000 Tiere errichten.
Eine Umweltstudie ergab, dass die Ammoniakemissionen der bestehenden und geplanten Anlagen die gesetzlichen Grenzwerte in benachbarten Waldgebieten überschreiten würden. Dennoch erhoben weder die Forstbehörde noch die Landwirtschaftskammer Einwände gegen die Umwidmung. Der Sohn der Försterin erhielt zudem eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung seines Tierhaltungsbetriebs.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND SH) reichte daraufhin Klage gegen die Forstumwandlung ein und verwies auf Risiken für geschützte Vogelarten. In dem Gebiet wurden neun solche Arten nachgewiesen, darunter der streng geschützte Buntspecht, der in den alten Baumbeständen brütet. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hob später die Emissionsgenehmigung auf und stoppte das Projekt vorerst.
Mit dem Urteil kann die Erweiterung der Geflügelanlage erst nach einer weiteren rechtlichen Prüfung voranschreiten. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen landwirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in der Region. Die Försterin und ihr Sohn müssen nun den Ausgang des Rechtsstreits abwarten, bevor sie das Vorhaben fortsetzen können.