A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst ausgesetzt. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung wird darüber befinden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Teil der Autobahn erhoben. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin 2020 eine Überarbeitung und weitere rechtliche Schritte folgten. 2024 reichte die Organisation erneut Klage ein – der Fall ist zwar noch nicht abgeschlossen, steht aber kurz vor dem Abschluss.
Die mündliche Verhandlung zum jüngsten Verfahren wurde auf den 23. Juni verlegt. Die Entscheidung wird nun für Dienstag erwartet. Auf der Website der Autobahn GmbH ist der Status des südlichen Abschnitts derzeit mit „Planfeststellungsbeschluss liegt vor, aber nicht vollziehbar“ vermerkt – und zwar bis zum Urteil des Gerichts.
Das A39-Projekt soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen. Im südlichen Abschnitt wird die Strecke von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, die „Tappenbecker Moor“, geplant.
Das anstehende Urteil wird über die nächsten Schritte beim Autobahnbau entscheiden. Das Ergebnis wird maßgeblich dafür sein, ob die Arbeiten in den umstrittenen Abschnitten beginnen können. Der Fortschritt des Projekts hängt von der rechtlichen Klärung ab.






