05 February 2026, 07:24

Abgelehnt, aber nicht rechtlos: Gericht sichert Afghanen Sozialhilfe trotz Asylablehnung

Eine detaillierte Karte von Dublin, Irland, mit Straßen, Parks, Sehenswürdigkeiten und einem Logo.

Abgelehnt, aber nicht rechtlos: Gericht sichert Afghanen Sozialhilfe trotz Asylablehnung

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber Sozialleistungen nicht verweigert werden dürfen – trotz der Ablehnung seines Antrags. Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der Polens Weigerung, Asylüberstellungen nach EU-Regeln anzunehmen, Rekordhöhen erreicht. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf anhaltende juristische Streitigkeiten über die Unterstützung von abgelehnten Antragstellern, die auf ihre Abschiebung warten.

Der 1996 geborene Mann war im April 2024 mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Nach seinem Asylantrag wurde dieser als unzulässig abgewiesen, und seine Abschiebung nach Polen angeordnet. Die Behörden konnten die Maßnahme jedoch nicht vollstrecken, da der Mann nicht auffindbar ist.

Das Sozialgericht (SG) Niedersachsen-Bremen griff ein, nachdem dem Mann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verweigert worden waren. Die Richter urteilten, dass die Streichung der Unterstützung sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen EU-Vorschriften verstoße. Sie verwiesen darauf, dass eine freiwillige Ausreise – eine Voraussetzung für die Verweigerung von Hilfen – in Dublin-III-Fällen kaum eine Option sei, da hier in der Regel Zwangsabschiebungen erfolgen.

Das Gericht verfügte, dass die Behörden die Leistungen vorläufig wieder gewähren müssen, und argumentierte, dass ein Mindestlebensstandard gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie garantiert werden müsse. Gleichzeitig offenbart der Fall tiefere Spannungen: Polen, einst kooperativ, lehnt mittlerweile über 95 Prozent der Überstellungsersuchen ab – ein drastischer Anstieg gegenüber den 10 bis 20 Prozent im Jahr 2020. Laut EU-Kommission stapeln sich Ende 2025 über 12.000 ausstehende Überstellungen nach Polen, wobei Warschau auf nationale Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Belarus-Grenzkrise 2021 verweist.

Das Urteil sichert dem Afghanen vorläufig die Leistungen, doch die rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen. Da Polen nahezu alle Dublin-Überstellungen blockiert, stocken tausende Verfahren in der EU. Die Entscheidung unterstreicht zudem ungeklärte Fragen, wie Mitgliedstaaten Asylsuchende unterstützen müssen, wenn sich Abschiebungen verzögern.