AfD-Landeschef Schledde unter Verdacht: Verstoß gegen Offenlegungspflichten bei Firmenbeteiligung
Herbert RennerLandtag prüft Geschäftsverbindung von AfD-Politiker Schledde - AfD-Landeschef Schledde unter Verdacht: Verstoß gegen Offenlegungspflichten bei Firmenbeteiligung
Ansgar Schledde, Landesvorsitzender der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) in Niedersachsen, gerät wegen seiner geschäftlichen Verstrickungen in die Kritik. Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) prüft nun, ob er gegen die Offenlegungspflichten verstoßen hat, indem er seine Beteiligung an einer Firma, die AfD-Veranstaltungen organisiert, nicht rechtzeitig angab. Bei einem bestätigten Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 51.000 Euro.
Schledde hält 35 Prozent der Anteile an der Isterberg Event GmbH, einem Unternehmen, das AfD-Zusammenkünfte ausrichtet. Erst Ende Februar – nach einer Anfrage einer Zeitung – gab er dieses Engagement beim Landtag an. Sein offizielles Parlamentsprofil wurde inzwischen entsprechend aktualisiert.
Laut Parlamentsregeln müssen Abgeordnete finanzielle Interessen offenlegen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Naber untersucht nun, ob Schleddes verspätete Angabe gegen diese Pflichten verstößt. Unklar bleibt aus den vorliegenden Unterlagen, welchen prozentualen Anteil er ursprünglich überhaupt gemeldet hatte.
Bei einem festgestellten Verstoß könnte Schledde mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Die Höchststrafe für ein solches Vergehen liegt bei 51.000 Euro.
Die Überprüfung von Schleddes Offenlegungspraxis läuft noch. Nabers Entscheidung wird zeigen, ob er eine Strafe zahlen muss. Das Ergebnis wird klären, ob die verspätete Meldung seiner Unternehmensbeteiligung gegen die Parlamentsregeln verstoßen hat.






