21 December 2025, 05:28

Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

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Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

Freispruch in Volksverhetzungsprozess – Bloggerin rechtskräftig entlastet

Kurzmeldung Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.

  1. Dezember 2025, 20:58 Uhr

Eine deutsche Bloggerin, der Volksverhetzung vorgeworfen worden war, ist nach einem endgültigen Gerichtsurteil von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies eine Revision der Staatsanwaltschaft zurück und beendete damit einen langwierigen Rechtsstreit um Äußerungen über Sinti und Roma. Die Entscheidung bestätigt einen früheren Freispruch des Landgerichts Braunschweig vom März 2025.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Tweet der Bloggerin, in dem sie behauptet hatte, ein „großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern“ grenze sich „durch bestimmtes Verhalten von der zivilisierten Gesellschaft aus“. Das Amtsgericht Goslar hatte sie zunächst verurteilt, doch das Landgericht Braunschweig hob dieses Urteil am 17. März 2025 auf und sprach sie vom Vorwurf der Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches frei.

Das Landgericht begründete seinen Freispruch damit, dass die Äußerungen zwar diskriminierend und herabwürdigend gewesen seien, die Bloggerin jedoch nicht den Kern der Menschenwürde angegriffen habe. Zudem habe sie zwar billigend in Kauf genommen, dass ihre Worte Sinti und Roma verletzen könnten, aber keine Straftat begangen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht bestätigte am 19. Dezember 2025 den Freispruch. Es kam zu dem Schluss, dass die Aussage zwar anstößig sei, jedoch nicht die rechtliche Schwelle zur Volksverhetzung erreiche. Für eine Verurteilung hätte ein Angriff auf die persönliche Würde vorliegen müssen – was die Richter in diesem Fall verneinten. Das Urteil ist nun rechtskräftig; weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Mit der endgültigen Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen, der Freispruch der Bloggerin bleibt bestehen. Die Gerichte stellten fest, dass ihre Äußerung trotz ihrer diskriminierenden Wirkung die strengen rechtlichen Maßstäbe für Volksverhetzung nicht erfüllte. Der Fall setzt damit ein Präzedenzurteil dafür, wie das deutsche Recht abwertende Äußerungen im Verhältnis zur Menschenwürde bewertet.