24 May 2026, 14:44

Autor wegen altem Amthor-Tweet zu 90 Tagessätzen verurteilt – ist das gerecht?

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen altem Amthor-Tweet zu 90 Tagessätzen verurteilt – ist das gerecht?

Ein Autor muss sich wegen eines alten Tweets vor Gericht verantworten, der im Rahmen einer unrelated Ermittlung wieder auftauchte. Im Mittelpunkt des Falls steht eine Beleidigung aus dem Jahr 2020, die sich gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor richtete und zunächst unbeachtet blieb. Nun wurde der Schriftsteller wegen eines umstrittenen Gesetzes zu einer Strafe verurteilt, das öffentliche Persönlichkeiten vor Verleumdung schützen soll.

Ein separates Verfahren wegen eines Tweets über die AfD-Politikerin Anna Leisten war bereits Anfang dieses Jahres eingestellt worden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Probleme begannen vor vier Jahren, als der Autor Amthor auf Twitter als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete. Damals meldete niemand den Kommentar, und er versank in der Timeline des Autors. Doch im vergangenen Jahr stießen die Behörden bei Ermittlungen in einer anderen Sache – ein Tweet, in dem die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet worden war – auf den älteren Beitrag über Amthor.

Das Verfahren wegen des Leisten-Tweets wurde später fallen gelassen. Doch der Amthor-Kommentar wurde zur Grundlage einer neuen Anklage nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieses Gesetz ermöglicht es dem Staat, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Vor sechs Wochen erließ die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Strafbefehl mit der Begründung, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

Der Autor wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt – eine Summe, die sich auf mehrere tausend Euro belaufen kann. Falls nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt wird, wird das Urteil rechtskräftig, und er muss mit einem bundesweiten Strafregistereintrag rechnen. Der Autor kritisiert Paragraf 188 scharf und wirft dem Gesetz vor, ein „Zweiklassensystem“ zu schaffen, das normale Bürger unfair benachteilige, während es Politiker nicht vor echtem Hass schütze.

Statt die Feindseligkeit zu verringern, könnte das Gesetz „noch mehr Ressentiments“ schüren, argumentiert der Autor. Er fordert nun dessen Abschaffung und warnt, dass solche Verfahren das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem weiter untergraben könnten.

Der Strafbefehl bleibt vorerst bestehen, sofern er nicht bis zum Ablauf der Frist angefochten wird. Wird er bestätigt, muss der Autor die Strafe zahlen und erhält einen Eintrag im Strafregister. Der Fall hat die Debatte neu entfacht, ob Paragraf 188 die Meinungsfreiheit angemessen mit dem Schutz von Amtsträgern in Einklang bringt.

Quelle