Beamter scheitert mit Klagen gegen Entlassung wegen Corona-Kritik
Ein leitender Handelsinspektor in Sachsen-Anhalt hat seinen juristischen Kampf verloren, nachdem er wegen seiner Kritik an den Coronamaßnahmen entlassen worden war. Lucian Michaelis, der beim Landesamt für Verbraucherschutz beschäftigt war, wurde 2024 nach einem Gerichtsurteil offiziell aus dem Dienst entfernt. Sein Fall drehte sich um seine Teilnahme an Protesten und seine öffentliche Kritik an den Impfregeln während der Pandemie.
Erste disziplinarische Schritte gegen Michaelis folgten, nachdem er im Februar 2022 an einem coronakritischen „Fackelmarsch“ in Halberstadt teilgenommen hatte. Er wurde am Rand der Demonstration gesichtet, was bei seinen Vorgesetzten auf Kritik stieß. Seine Haltung begründete er mit seinem lutherisch-christlichen Glauben, den er als Grund für seinen Widerstand gegen die Pandemie-Maßnahmen nannte.
Seine Dienstherren warfen ihm Zeitbetrug und mangelnde Arbeitsleistung vor – zusätzlich zu seiner Weigerung, sich impfen zu lassen. Zwar wies das Gericht die meisten Vorwürfe später zurück, doch der Vorwurf des Zeitbetrugs blieb bestehen. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte schließlich seine Entlassung und beendete damit seinen Rechtsweg.
Michaelis stammt aus einer Familie, die für ihre Ablehnung der Pandemie-Politik bekannt ist. Sein Vater, Martin Michaelis, ist Pfarrer in Quedlinburg und hat sich wiederholt öffentlich gegen Coronabeschränkungen ausgesprochen. 2025 veröffentlichte der ältere Michaelis eine Anthologie mit dem Titel „Mut zur Abweichung: Stimmen des ‚Keine Alternative‘-Widerstands“. Zudem kandidierte er als unabhängiger Bewerber bei Wahlen – mit Unterstützung der AfD.
Das Urteil besiegelt Michaelis’ Entlassung aus dem öffentlichen Dienst. Sein Fall zeigt die Konsequenzen für Beamte, die staatliche Maßnahmen öffentlich infrage stellen. Die Entscheidung unterstreicht zudem, wie selbst kleinere Vorwürfe wie Zeitbetrug zu einer Entlassung führen können.






