Berliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Plattformen
Gerdi BaumBerliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Plattformen
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken für rechtswidrige Werbung ihrer Online-Partner verantwortlich sind. Das Urteil folgt auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen die Plattform DoktorABC. Die Richter stellten klar, dass bereits vage Bewerbungen für verschreibungspflichtige Medikamente gegen die strengen Werberegeln verstoßen.
Das Landgericht Berlin II urteilte, dass das System von DoktorABC, das Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Formulars bei der Auswahl von Medikamenten unterstützt, gegen deutsches Recht verstößt. Der Ansatz der Plattform wurde als illegal eingestuft, weil er Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermittelt und damit das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt.
Die AKNR hatte bereits gewarnt, dass der Großteil der aktuellen Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – einschließlich medizinischem Cannabis – rechtswidrig ist. Sie verwies auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen das Unternehmen Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote selbst dann gelten, wenn lediglich Arzneimittelkategorien und keine konkreten Produkte genannt werden.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Apotheken, die mit solchen Plattformen zusammenarbeiten, nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Die AKNR betonte, dass diejenigen, die Warnungen ignorieren, haftbar gemacht werden und ihren Betriebsgenehmigungen verlustig gehen könnten. Ihr Jurateam wird das Urteil nun prüfen, um weitere Schritte gegen ähnliche illegale Geschäftsmodelle einzuleiten.
Das Urteil unterstreicht die strengen Kontrollen bei der Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland. Apotheken müssen nun sicherstellen, dass ihre Online-Partner die gesetzlichen Vorgaben einhalten – andernfalls drohen ihnen Sanktionen. Die AKNR machte deutlich, dass eine weitere Zusammenarbeit mit nicht konformen Plattformen nicht toleriert wird.






