Betrügerische Briefe an Besitzer von Balkon-Solaranlagen im Umlauf
Bundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Schreiben an Besitzer von Mini-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor gefälschten Briefen gewarnt, die sich an Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen – sogenannte „Balkon-Solaranlagen“ – richten. Die betrügerischen Schreiben fordern unter falschen Kontaktdaten und mit Drohungen von Bußgeldern Zahlungen für angebliche Meldeversäumnisse. Die Behörden bestätigten, dass die Schreiben nicht von ihnen stammen, und rufen Empfänger auf, den Betrug zu melden.
In den täuschenden Briefen wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-PV-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Sie verlangen eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro und drohen mit einem Säumniszuschlag von 208 Euro, falls die Forderung innerhalb von 14 Tagen ignoriert wird. Zudem fordern die Betrüger fälschlicherweise die Einreichung eines jährlichen EEG-Berichts – ein Versuch, die Verunsicherung über die tatsächlichen Meldepflichten auszunutzen.
Mehrere Auffälligkeiten entlarven den Schwindel: Die angegebene E-Mail-Adresse [email protected] gehört nicht zur Bundesnetzagentur, und die genannten Telefonnummern enthalten falsche Vorwahlen (0229 und 0223) für Bonn. Auch die Absenderadresse nennt fälschlich eine Zweigstelle in Sömmerda, die es nicht gibt. Zwar müssen Balkon-Solaranlagen tatsächlich innerhalb eines Monats nach Installation angemeldet werden, doch betont die Behörde: Die Schreiben sind durchweg gefälscht.
Die Bundesnetzagentur rät allen Empfängern solcher Briefe, die Forderungen zu ignorieren und Anzeige gegen unbekannte Täter zu erstatten, um die Ermittlungen zu unterstützen. Die Betrüger spielten mit der Angst vor Strafen – obwohl tatsächliche Meldeversäumnisse durchaus Bußgelder nach sich ziehen können.
Der Fall zeigt, wie wichtig Wachsamkeit unter Besitzern von Solaranlagen ist. Bei verdächtigen Schreiben sollten Empfänger die Angaben direkt bei der Bundesnetzagentur überprüfen. Durch die Meldung solcher Betrugsversuche können die Behörden gegen die Verantwortlichen vorgehen.






