Bundestariftreuegesetz: Warum Unternehmen mit Rückzug aus öffentlichen Aufträgen drohen
Alex TintzmannBundestariftreuegesetz: Warum Unternehmen mit Rückzug aus öffentlichen Aufträgen drohen
Ein neues Gesetz, das die Einhaltung von Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen durchsetzen soll, stößt bei Unternehmen auf scharfe Kritik. Das Bundestariftreuegesetz (TTG), das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, verpflichtet Firmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, strenge Vorgaben zu Löhnen, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten einzuhalten. Viele Unternehmen warnen nun, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand sie endgültig von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.
Das TTG gilt für alle Bundesaufträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr. Unternehmen, die Tarifstandards nicht einhalten, riskieren den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Bestimmte Verträge – etwa für die Bundeswehr oder lebenswichtige Versorgungsleistungen – bleiben jedoch von den neuen Regeln ausgenommen.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts, im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) durchgeführt, offenbart weitverbreitete Verärgerung: Drei Viertel der befragten Unternehmen bezeichnen die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen als überzogen. Gleichzeitig geben 43 Prozent an, sie könnten aufgrund des neuen Gesetzes ganz auf die Bewerbung um staatliche Aufträge verzichten.
BDA-Präsident Rainer Dulger äußert sich seit Langem kritisch. Die bestehenden Hürden seien für die meisten Unternehmen bereits jetzt zu hoch, so Dulger. Mit dem TTG komme noch mehr Bürokratie hinzu – mit der Folge, dass öffentliche Aufträge für private Firmen deutlich unattraktiver würden. Der Bundesrat wird voraussichtlich an diesem Freitag über das Gesetz beraten.
Die Verabschiedung des TTG hat Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit bei öffentlichen Aufträgen ausgelöst. Sollten Unternehmen ihre Drohung wahr machen und sich zurückziehen, könnte die geringere Anzahl an Bietern die Auswahlmöglichkeiten für die staatliche Beschaffung weiter einschränken. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird zeigen, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form vorankommt.






