07 June 2026, 14:27

Deutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Klagen aus Brüssel

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Klagen aus Brüssel

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der neuen EU-Gehaltstransparenzgesetze verpasst und verstößt damit gegen europäisches Recht. Die Regelungen, die der Bekämpfung von Lohnungleichheit dienen, hätten bis Montag, den 10. Juni 2026, in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nun drohen dem Land mögliche rechtliche Schritte seitens der Europäischen Kommission.

Die EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz verpflichtet die Mitgliedstaaten, strengere Berichtsstandards bei geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden durchzusetzen. Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen künftig regelmäßig Daten zu den Verdienstunterschieden zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht, nach den durchschnittlichen Gehältern für vergleichbare Positionen zu fragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

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Nach dem neuen System müssen Arbeitgeber künftig Gehaltsangaben für Einstiegspositionen offenlegen. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber nach ihren vorherigen Einkünften zu befragen. Deutschlands erste Berichtspflichten und Offenlegungsrechte verzögern sich nun bis Juni 2028, während die vollständige Umsetzung frühestens 2027 erwartet wird.

Die Verdienstlücke bleibt weiterhin beträchtlich: In Deutschland verdienen Frauen derzeit 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – im EU-Durchschnitt sind es 11,1 %. Die Europäische Kommission hat bereits angedroht, bei weiterem Zögern ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Durch die Verzögerung riskiert Deutschland weitere juristische Konsequenzen aus Brüssel. Sobald die Regeln in Kraft treten, müssen größere Unternehmen Gehaltsdaten offenlegen und dürfen bei Einstellungen keine Fragen zur Gehaltshistorie mehr stellen. Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten, um gegen ungleiche Bezahlung in ihren Betrieben vorzugehen.

Quelle