Eilantrag gegen neue Oberstaatsanwältin in Hannover scheitert vor Gericht
Gerdi BaumEilantrag gegen neue Oberstaatsanwältin in Hannover scheitert vor Gericht
Eilantrag gegen Ernennung Hannovers neuer Oberstaatsanwältin gescheitert
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat einen Eilantrag zur Blockade der Ernennung der neuen Oberstaatsanwältin in Hannover abgewiesen. Wie das Gericht am 9. April 2025 entschied, sei das Auswahlverfahren rechtmäßig verlaufen. Kern der Entscheidung war die Bevorzugung der Bewertung einer höhergestellten Beamtin gegenüber einer gleich eingestuften Kandidatin.
Der Kläger, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, hatte geltend gemacht, die Beurteilung der ausgewählten Bewerberin weise rechtliche Mängel auf. Zudem berief er sich auf seine eigenen Aussichten auf den Posten – hatte er doch in seiner Leistungsbeurteilung die bestmögliche Bewertung erhalten. Das Gericht sah jedoch keine Gründe, die Ernennung zu stoppen.
Das Justizministerium hatte die erfolgreiche Kandidatin vorgeschlagen, eine Ministerialdirektorin im Niedersächsischen Kultusministerium, die als 'herausragend' eingestuft worden war und die Anforderungen deutlich übertraf. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, dass bei gleichwertigen Bewertungen grundsätzlich die Einschätzung der höhergestellten Person Vorrang habe.
Die 5. Kammer urteilte zudem, dass selbst bei einem fehlerfreien Verfahren der Kläger nicht ausgewählt worden wäre. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Wochen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.
Unklar bleibt weiterhin, welche Position die bisherige Amtsinhaberin künftig einnehmen wird. Personalwechsel in der deutschen Justiz werden selten öffentlich detailliert bekannt gegeben – es sei denn, es kommt zu Kontroversen.
Mit dem Urteil bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Ernennung und stärkt das Prinzip der Rangfolge bei Beamtenauswahlen. Sollte keine erfolgreiche Berufung folgen, wird die neue Oberstaatsanwältin Hannovers wie geplant ihr Amt antreten. Der Fall zeigt, wie administrative Entscheidungen formale Bewertungen mit hierarchischen Gesichtspunkten abwägen.






