Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028
Bund und Länder einig: Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028
Die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben sich auf eine Finanzierung für die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt geeinigt. Die Reduzierung tritt 2028 in Kraft. Die Einigung folgt auf frühere Streitigkeiten darüber, wie die Kosten der Steueränderung gedeckt werden sollen.
Ursprünglich stieß der Bundesvorschlag, die Ländereinnahmen umzuschichten, um die Entlastung bei den Lohnnebenkosten zu finanzieren, auf Widerstand. Die Länder plädierten stattdessen für alternative Lösungen, darunter die Nutzung von EU-Mitteln.
Die finale Vereinbarung schließt eine Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF. Die Länder werden 200 Millionen Euro beisteuern und damit ein Drittel des Fehlbetrags decken. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte die Einigung, während Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte, dass Länder und Gemeinden die Lasten gemeinsam tragen werden.
Das Paket umfasst zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility) – eine Forderung, die die Länder seit Langem an die Bundesregierung gestellt hatten. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die finanzielle Beteiligung der Länder gilt nur für das Jahr 2028. Die künftige Finanzierung wird Teil der Verhandlungen für den neuen Länderfinanzausgleich sein, die 2029 beginnen sollen.
Die Vereinbarung sichert die Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber ab 2028. Die Länder übernehmen einen festgelegten Teil der Kosten, während EU-Mittel einen Teil der Lücke schließen. Die zeitliche Befristung der Länderbeteiligung lässt Raum für weitere Verhandlungen in den kommenden Jahren.






