Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt
Catrin KabusErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, ging. Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Erleichterung nach monatelanger rechtlicher Unsicherheit.
Der Streit begann, nachdem Müller Kommentare zu Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag veröffentlicht und dessen Flüchtlingsstatus infrage gestellt hatte. Dipama hatte ihn in einer offiziellen Beschwerde, die Müller Mitte März erreichte, "angeblich rassistischer Äußerungen" beschuldigt.
Müller drohten rechtliche Konsequenzen für Tweets, die er als faktenbasiert verteidigte. Wäre das Verfahren weitergeführt worden, hätte ihm ein erhebliches Strafrisiko gedroht – inklusive finanzieller Belastungen. Um die steigenden Anwaltskosten zu decken, starteten Unterstützer eine Notfall-Spendenkampagne, die 15.000 Euro einbrachte.
Im Laufe des Verfahrens beschrieb Müller die Ermittlungen als emotional zermürbend. Er gab zu, dass sie ihn an seiner eigenen journalistischen Arbeit hatten zweifeln lassen, betonte jedoch, dass seine Berichterstattung korrekt gewesen sei. Trotz des Stresses wies er die Vorstellung zurück, die Klage sei ein Angriff auf seine generelle Medienkritik gewesen. Stattdessen vermutete er, dass Dipamas Vorgehen auf persönlichen Motiven beruhte.
Der Fall steht nicht allein da: Dipama hat ebenfalls Verleumdungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo eingereicht. Müller kritisierte jedoch das Rechtssystem insgesamt, das seiner Meinung nach Angeklagte, die sich gegen haltlose Vorwürfe verteidigen, unverhältnismäßig stark finanziell belastet. Während Kläger oft ihre Prozesskosten vom Staat erstattet bekämen, müssten sich Beklagte mit hohen Ausgaben selbst helfen.
Mit der Einstellung des Verfahrens drohen Müller nun keine weiteren rechtlichen Schritte mehr wegen seiner Posts. Die fallengelassenen Vorwürfe beseitigen zwar die akute Strafgefahr, doch die Erfahrung hat ihn sensibilisiert für künftige juristische Risiken. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen zwischen Medienkritikern und öffentlichen Persönlichkeiten in Zusammenhang mit Beleidigungsklagen.






