08 January 2026, 23:16

Ex-Pfarrer scheitert mit letzter **Berufung** nach 44.000-Euro-Betrug an seiner Kirchengemeinde

Das Innere einer Kirche mit einer Statue des Jesus Christus in der Mitte und roten St├╝hlen auf der rechten Seite.

Bundesgerichtshof best├Ątigt Bew├Ąhrungsstrafe f├╝r ehemaligen Pastor - Ex-Pfarrer scheitert mit letzter **Berufung** nach 44.000-Euro-Betrug an seiner Kirchengemeinde

Ein ehemaliger protestantischer Pfarrer hat seine letzte Berufung gegen eine Bewährungsstrafe wegen Betrugs an seiner Kirchengemeinde verloren. Der 66-Jährige war schuldig gesprochen worden, über mehrere Jahre hinweg gefälschte Rechnungen und Belege einzureichen. Durch die Betrugsmasche erzielte er unberechtigte Zahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 44.000 Euro.

Der Fall begann, als der Pfarrer zwischen September 2012 und Ende 2016 insgesamt 44 gefälschte Dokumente beim Kirchenbüro einreichte. Diese falschen Abrechnungen führten zu Auszahlungen von 44.524,67 Euro, auf die er keinen Anspruch hatte.

2021 hatte das Landgericht Hildesheim den Mann zunächst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch später wegen eines Verfahrensfehlers auf. In einem neuen Prozess fällte dasselbe Gericht im Dezember 2024 ein neues Urteil – diesmal eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Der Pfarrer gestand seine Schuld ein und erstattete den vollen Betrag zurück. Trotz seiner Berufung bestätigte der Bundesgerichtshof die jüngste Entscheidung und machte das Urteil damit rechtskräftig. Der Mann war bereits im Januar 2012 wegen einer anderen Straftat zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Urteil von Dezember 2024 ist nun das endgültige in diesem Fall. Der ehemalige Pfarrer muss eine elfmonatige Bewährungsstrafe antreten, nachdem er die Kirche bereits in voller Höhe entschädigt hat. Mit der Entscheidung des Gerichts endet ein juristisches Verfahren, das sich über mehrere Jahre hinzog.