17 March 2026, 00:58

Freispruch für Hannoveraner nach Galgen-Post gegen Oberbürgermeister Onay

Ein Plakat mit fetter, schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, das 'Es ist Zeit, Social-Media-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen.' lautet.

Freispruch für Hannoveraner nach Galgen-Post gegen Oberbürgermeister Onay

Ein Hannoveraner Gericht hat einen Mann freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, in einem Facebook-Beitrag zu Gewalt gegen den Oberbürgermeister der Stadt aufzustacheln. Christian H. musste sich wegen Äußerungen in einer großen öffentlichen Gruppe verantworten, in denen er vorgeschlagen hatte, der Oberbürgermeister solle gehängt werden. Der Richter urteilte, dass die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er damit öffentlich eine schwere Straftat gebilligt habe.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Beitrag in der 93.000 Mitglieder zählenden Gruppe "Hannover-Gruppe", in der die Diskussionen in den letzten Jahren zunehmend hitziger geworden sind. Rechtsextreme Nutzer sind in der Gruppe aktiver geworden und haben die politischen Debatten weiter angeheizt.

Der Prozess folgte einer Strafanzeige gegen Christian H., der gegen einen Strafbefehl über 900 Euro Berufung eingelegt hatte. Sein im Jahr 2023 verfasster Beitrag lautete: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz baumeln sehen... Wartet, ich muss mich korrigieren – er heißt doch Grüner Sultan, oder?" Die Bemerkung richtete sich gegen Belit Onay, den Grünen-Oberbürgermeister Hannovers.

Christian H. gehört zu den aktivsten Mitgliedern der Gruppe und zählt zu den fünf häufigsten Beitragenden. In seinen Postings kritisiert er regelmäßig die Stadtregierung. Während der Verhandlung behauptete er, seine Worte hätten der Diskussion Impulse geben und nicht zu Gewalt aufstacheln sollen. Er bezeichnete sich sogar als Unterstützer Onays.

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Der Richter räumte ein, dass der Beitrag mehrdeutig sei. Zwar sei die Sprache extrem gewesen, doch lasse sich nicht eindeutig feststellen, ob damit öffentlich eine schwere Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs gebilligt worden sei. Ohne eindeutigen Nachweis der Absicht wies das Gericht die Anklage ab.

Über die "Hannover-Gruppe" selbst ist wenig bekannt. Sie wurde vor etwa elf Jahren gegründet. Anders als bei anderen gut dokumentierten Facebook-Gruppen – wie etwa den anti-rechtsextremen "Omas gegen Rechts" (2018) – gibt es keine öffentlichen Aufzeichnungen über ihre Entwicklung oder ihren Ruf.

Der Freispruch bedeutet, dass Christian H. keine weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen des Beitrags zu befürchten hat. Die Entscheidung stützte sich auf das Fehlen klarer Beweise, dass seine Worte die rechtliche Schwelle zur Volksverhetzung überschritten hätten. Unterdessen bleibt die "Hannover-Gruppe" aktiv, während sich ihre Mitgliederzahl und politische Ausrichtung weiterentwickeln.

AKTUALISIERUNG

Neue Details zum Fall des Galgen-Posts in Hannover

Neue Erkenntnisse im Fall von Christian Johannes Haas, dem 57-jährigen Angeklagten, der wegen seines Facebook-Posts von 2025 freigesprochen wurde, geben wichtige Kontextinformationen:

  • Sein voller Name und sein Alter sowie das genaue Veröffentlichungsdatum im Januar 2025 wurden bestätigt.
  • Der Gruppenbesitzer sagte aus, dass Haas die Bewohner aufrütteln wollte, nicht Gewalt anzetteln, was die aufgeladene Atmosphäre in der 93.000 Mitglieder starken Gruppe widerspiegelt.
  • Die Staatsanwälte aus Göttingen führten den Post als Beweis für eine mögliche Volksverhetzung an, doch das Gericht sah keinen klaren Vorsatz zur Förderung von Mord.
  • Haas beschrieb seine Sprache als emotional geladen und behauptete, sie spiegele die Stimmung der Gruppe wider, anstatt Gewalt zu fördern.