Gericht bestätigt Absetzung des Samtgemeindebürgermeisters trotz Wahlverstößen
Alex TintzmannGericht bestätigt Absetzung des Samtgemeindebürgermeisters trotz Wahlverstößen
Ein örtliches Gericht hat die Absetzung des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Boldecker Land bestätigt – trotz schwerwiegender Verstöße gegen Wahlregeln. Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies seine Klage ab und bestätigte damit den Beschluss des Rates, ihn des Amtes zu entheben. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen ein umstrittenes Flugblatt sowie unzulässige Einflussnahme während der Abstimmung.
Der Streit begann, als der Rat ein Flugblatt mit dem Titel "Informationsschreiben zu den Gründen für die Absetzung des Samtgemeindebürgermeisters am 9. Juni 2024" verteilte. Unterzeichnet mit "Ihr Rat", rief es die Wähler dazu auf, die Abwahl des Bürgermeisters zu unterstützen. Das Gericht urteilte, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht, da Amtsträger während eines Wahlverfahrens unparteiisch bleiben müssten.
Am Wahltag gaben 5.789 von 8.820 Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Insgesamt stimmten 3.956 (68,34 %) für die Absetzung, während 1.833 (31,66 %) dagegen waren. Zudem kritisierte das Gericht Äußerungen in einem Gemeinde-Newsletter als unzulässige Versuche, die Wähler zu beeinflussen.
Obwohl der Kläger geltend machte, diese Verstöße hätten die Fairness der Wahl untergraben, wiesen die Richter seinen Antrag auf Ungültigerklärung zurück. Sie kamen zu dem Schluss, dass selbst ohne die rechtswidrige Einflussnahme das Ergebnis nicht anders ausgefallen wäre. Belege dafür, dass mindestens 1.062 Wähler ohne das Fehlverhalten zu "Nein" gewechselt wären, fanden sie nicht.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Zulassung der Berufung zu beantragen.
Das Urteil lässt die Absetzung damit bestehen – trotz der anerkannten Regelverstöße. Das Gericht stellte fest, dass die Verstöße, obwohl schwerwiegend, das Endergebnis nicht verändert hätten. Das Rechtsteam des Bürgermeisters könnte nun weitere Schritte vor einem höheren Gericht prüfen.