Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Gerdi BaumGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und entschied, dass die begehrten Unterlagen nach geltendem Recht nicht freigegeben werden dürfen.
Der Autor hatte die Akten für eine geplante Veröffentlichung über Institutionen der DDR angefordert. Die Bundesarchive erklärten jedoch, es gebe keine "freigabefähigen Unterlagen" zu Merkel. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und stellte fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Offenlegung nicht erfüllt seien.
Das Stasi-Unterlagengesetz beschränkt den Zugang zu bestimmten Personengruppen unter festgelegten Bedingungen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Merkel während der aktiven Phase der Stasi weder eine öffentliche Persönlichkeit noch Amtsträgerin gewesen sei. Belege dafür, dass der Geheimdienst sie gezielt begünstigt habe, fanden sich nicht.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Eine weitere Beschwerde könnte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden. Die Entscheidung zeigt das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse an historischen Dokumenten. Ohne Nachweis freigabefähiger Akten wurde der Antrag des Autors abgelehnt. Der Fall unterstreicht die strengen Grenzen beim Zugang zu Stasi-Unterlagen.






