Gericht kippt Polizeiverbot: Journalist darf rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren
Catrin KabusGericht kippt Polizeiverbot: Journalist darf rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren
Presserechtliche Auseinandersetzung beim „JN-Kampfsporttag 2025“
Einleitung Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat heute dem Eilantrag eines Journalisten auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben (Aktenzeichen: 4 B 90/25).
Veröffentlichungsdatum 17. April 2025, 16:35 Uhr MESZ
Schlagwörter Politik, Allgemeines, Kriminalität & Justiz, Fußball
Artikeltext Ein Gericht hat dem Journalisten Matthias Meisner mit einem Eilbeschluss Recht gegeben, nachdem die Polizei ihm untersagt hatte, eine Drohne oder eine Hubarbeitsbühne zur fotografischen Dokumentation einer rechtsextremen Veranstaltung zu nutzen. Die Entscheidung hebt damit ein Verbot der Lüneburger Polizei auf, das die Berichterstattung über den von der rechtsextremen Gruppe Junge Nationalisten organisierten „JN-Kampfsporttag“ eingeschränkt hatte.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts urteilte, dass das polizeiliche Verbot voraussichtlich rechtswidrig sei (Aktenzeichen: 4 B 90/25). Begündet wurde dies damit, dass die Behörde für eine solche Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage habe, da derartige Einschränkungen ohne vorherige zivilgerichtliche Prüfung nicht durchsetzbar seien. Das Gericht betonte, dass die verfassungsmäßig geschützte Pressefreiheit auch kritische Berichterstattung ermöglicht – selbst gegen den Willen der Beteiligten –, insbesondere bei der Dokumentation politischer Aktivitäten.
Der einstweilige Beschluss ermöglicht Meisner nun die Fortsetzung seiner Recherchen, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte folgen. Zudem setzt das Urteil ein Zeichen für die Grenzen polizeilicher Befugnisse bei der Einschränkung der Medienberichterstattung über öffentliche Veranstaltungen. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und Datenschutzbelangen in politisch brisanten Kontexten.