Gericht kippt Strandgebühren in Wangerland – 500.000 Euro Einnahmen weg
Gericht kippt Strandgebühren in Wangerland – 500.000 Euro Einnahmen weg
Ein deutsches Gericht hat Eintrittsgelder für Tagesgäste an den Stränden von Wangerland in Niedersachsen für unzulässig erklärt. Das Urteil folgt einer Entscheidung aus dem Jahr 2023, in der ähnliche Gebühren in einer anderen Küstenstadt für rechtswidrig erklärt worden waren. Die Gemeinde muss nun mit dem Verlust einer wichtigen Einnahmequelle rechnen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte, dass die Strandgebühren in Wangerland gegen geltendes Recht verstoßen. Bisher hatte die Kommune von Erwachsenen 3 Euro und von ermäßigten Gästen 1,30 Euro für den täglichen Zutritt verlangt. Diese Abgaben brachten jährlich rund 500.000 Euro ein.
Das aktuelle Urteil knüpft an einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2023 an, der Timmendorfer Strand betraf. Am 13. Juli desselben Jahres hatte dasselbe Gericht (Aktenzeichen: 12 C 10.21) entschieden, dass Eintrittsgelder für Strände unzulässige Sonderabgaben darstellen. Seither sahen sich weitere Küstenorte mit Klagen konfrontiert.
Bis 2025 hatten Gerichte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg dem Urteil gefolgt. Beliebte Reiseziele wie Sylt, Borkum, Norderney und Wangerooge mussten ihre Strandgebühren daraufhin abschaffen. Mit dem Leipziger Beschluss wurde diese Rechtsprechung nun auch auf Wangerland ausgeweitet.
Wangerland darf Tagesgästen künftig keine Gebühren mehr für den Strandzugang berechnen. Der Wegfall von 500.000 Euro jährlichen Einnahmen wird voraussichtlich Haushaltslücken hinterlassen. Auch andere Kommunen mit ähnlichen Gebührenmodellen könnten gezwungen sein, ihre Regelungen zu überarbeiten.
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