Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat Der Spiegel untersagt, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der die Staatsanwaltschaft Potsdam separate Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegen ihn prüft. Im Mittelpunkt des Falls stehen Anschuldigungen seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, die sich auf KI-generierte Fake-Pornografie und digitale Identitätsfälschung beziehen.
Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Landgericht Hamburg zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat jedoch das Hanseatische Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Veröffentlichung bestimmter Behauptungen untersagt.
Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen KI-generierte Videos mit dem Gesicht von Fernandes erstellt und verbreitet habe. Der Spiegel darf diese Vorwürfe nun nicht mehr wiederholen. Zudem ist dem Magazin verboten, eine 50 Jahre alte E-Mail zu veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte – der Inhalt wurde vom Gericht als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft, der besonders schützenswert ist.
Fernandes hat Ulmen öffentlich der körperlichen Misshandlung bezichtigt, worüber Der Spiegel weiterhin berichten darf. Sie wirft ihm zudem vor, in ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt, sich in Telefonaten mit anderen Männern als sie ausgegeben und sexuelle Gespräche geführt zu haben. Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung des Spiegel habe eine übermäßige Folgeberichterstattung und eine einseitige öffentliche Debatte ausgelöst.
Die Gerichtsentscheidung schränkt ein, wie Der Spiegel über den Skandal berichten darf, verbietet jedoch nicht die Berichterstattung über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe. Unterdessen ermitteln die Staatsanwälte weiter in dem Verfahren wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt verschärfen zu wollen.






