08 June 2026, 22:29

Gericht verbietet Linke-Pressemitteilung nach Parkinson-Vorwürfen gegen AfD

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linke-Pressemitteilung nach Parkinson-Vorwürfen gegen AfD

Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken verboten, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung zu wiederholen. Der Streit begann nach einer Landtagssitzung im April 2025, bei der der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben.

Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass die persönlichen Rechte der AfD-Abgeordneten durch die fraglichen Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, die Bruhn während einer Parlamentsdebatte erhoben hatte. Er behauptete, AfD-Politiker hätten sich über seine Erkrankung lustig gemacht. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine anderen Abgeordneten im Saal ein solches Verhalten beobachtet hatten.

Ein Gericht erster Instanz hatte die Klage der AfD-Politiker teilweise abgewiesen, ihren Einspruch gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ in der Pressemitteilung der Linken jedoch bestätigt. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen.

Dreizehn AfD-Abgeordnete, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Linke wegen der umstrittenen Passagen erwirkt. Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Vorwürfe seien haltlos. Der AfD-Kollege Thore Stein warf der Linken vor, sie habe „wissentlich falsche Anschuldigungen“ ohne Belege verbreitet.

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Die Richter wiesen darauf hin, dass die Linke keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen konnte. Zudem fragten sie, warum keine anderen Abgeordneten eine Verspottung während der Sitzung gemeldet hätten. Das Urteil untersagt den Kreisverbänden der Linken, Teile ihrer ursprünglichen Erklärung erneut zu veröffentlichen. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen politischer Rede, wenn persönliche Rechte betroffen sind. Die beteiligten AfD-Politiker begrüßten das Ergebnis als Zurückweisung dessen, was sie als unbegründete Vorwürfe bezeichneten.

Quelle