24 April 2026, 18:57

Gifhorns Haushalt 2026 startet ohne Auflagen und Steuererhöhungen

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift, die besagt "über 40.000 Infrastrukturprojekte bundesweit wurden unter Präsident Biden angekündigt" und ein Logo unten.

Gifhorns Haushalt 2026 startet ohne Auflagen und Steuererhöhungen

Landkreis Gifhorn gibt Haushalt 2026 ohne Auflagen frei

Die kommunale Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn hat den Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2026 vollständig genehmigt. Der Etat, den der Stadtrat am 19. Januar 2026 beschlossen hatte, erhielt damit ohne Einwände grünes Licht. Nun können die Verantwortlichen mit der Umsetzung zentraler Projekte beginnen, die den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen sollen.

Der Haushalt sieht umfangreiche Investitionen vor, darunter den Bau einer neuen Zweifeld-Sporthalle am Süd-Sportzentrum. Zudem sind Straßeninstandsetzungen sowie die Sanierung des örtlichen Schießstandes geplant. Diese Vorhaben sind das Ergebnis monatelanger intensiver Beratungen zwischen Verwaltung und Politik, bei denen jedes Projekt und jeder Posten sorgfältig geprüft wurde.

Um die Maßnahmen zu finanzieren, wird die Stadt rund 39 Millionen Euro aufnehmen. Trotz der Kreditaufnahme versicherte Bürgermeister Matthias Nerlich, dass es keine Steuererhöhungen für die Bürger geben werde. Gleichzeitig betonte er, dass die Mittel für freiwillige Leistungen – also Angebote, zu denen die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet ist – erhalten bleiben.

Rechtlich in Kraft treten wird der Haushalt nach Ablauf der öffentlichen Auslegungsfrist am 7. Mai 2026. Bis dahin haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, die Finanzpläne einzusehen, bevor diese endgültig feststehen.

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Mit der erteilten Genehmigung kann Gifhorn nun die Umsetzung der Projekte für 2026 in Angriff nehmen. Der Haushalt sichert die geplanten Infrastrukturmaßnahmen und Gemeinschaftseinrichtungen ab – und das ohne Steuerbelastung für die Bürger, während die freiwilligen Leistungen der Stadt weiterhin finanziert werden.

Quelle