03 March 2026, 21:10

Göttinger Vortragsstreit: Stadt sagt Veranstaltung ab – Bündnis klagt auf Schadensersatz

Eine detaillierte Karte Israels von 1850 bis 1920, die die Zeit der Richter zeigt, mit Städten, Dörfern und Grenzen, begleitet von informativem Text.

Göttinger Vortragsstreit: Stadt sagt Veranstaltung ab – Bündnis klagt auf Schadensersatz

In Göttingen entbrannte ein Rechtsstreit, nachdem die Stadt kurz vor der geplanten münster einen Vortrag des Ökonomen Shir Hever abgesagt hatte. Die für November 2023 vorgesehene veranstaltungen, organisiert vom Göttinger Bündnis für einen gerechten Frieden im Nahen Osten, wurde abrupt gestrichen – woraufhin die Gruppe nun Schadensersatz einklagt.

Auslöser für die Absage war eine neue Richtlinie des Veranstaltungsorts Holbornsches Haus, die es seitdem untersagt, Räumlichkeiten an Personen oder Organisationen zu vermieten, die von deutschen Behörden als extremistisch eingestuft werden.

Der Streit begann, als die Stadt den Mietvertrag für Hevers Vortrag mit dem Titel "Israel am Ende? Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist das Land wirtschaftlich, demografisch und moralisch isoliert" kündigte. Bürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) begründete die Entscheidung mit Hevers Verbindungen zu "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten" – einer Gruppe, die der Verfassungsschutz als "gesichert extremistisch" einstuft.

Das veranstaltende Bündnis kritisiert den Schritt scharf und wirft der Stadt vor, damit eine jüdische Stimme zum Schweigen gebracht zu haben. Es fordert nun 412,93 Euro Entschädigung, darunter Hevers Reisekosten und Honorar sowie Zinsen. Ein Sprecher der Stadt, Dominik Kimyon, wies die Forderungen als "abwegig" zurück und betonte, Göttingen habe die angefallenen Kosten bereits übernommen.

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Trotz der Absage fanden im Holbornschen Haus weiterhin andere veranstaltungen statt, darunter Vorträge über NS-Opfer und Diskussionen über rechtsextreme Netzwerke. Die aktualisierte Richtlinie, die seit dem 1. November 2025 extremismusnahe Gruppen explizit von der Vermietung ausschließt, galt zum Zeitpunkt von Hevers Vertragsabschluss noch nicht.

Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen zu Meinungsfreiheit und Extremismusprävention in öffentlichen Räumen auf. Während die Stadt ihre Entscheidung als rechtmäßig verteidigt, warnt das Bündnis vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Ein Gericht muss nun klären, ob für die abgesagte veranstaltungen Entschädigung gezahlt werden muss.