Grünen-Politikerin gewinnt Rechtsstreit gegen Ex-Abgeordneten Stefan Gelbhaar
Herbert RennerGrünen-Politikerin gewinnt Rechtsstreit gegen Ex-Abgeordneten Stefan Gelbhaar
Die Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass sie bestimmte Aussagen über ihn wiederholen darf. Der Fall ist Teil eines langwierigen Konflikts um #MeToo-Vorwürfe, die sich später als unbelegt herausstellten.
Das Urteil fällt nach einer Entschuldigung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) für Berichte über Vorwürfe, die sich als haltlos erwiesen. Gelbhaar, der das Parlament Anfang 2025 verließ, hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und als falsch bezeichnet.
Der Streit begann, als der RBB über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine dieser Behauptungen stammte von Schedlich, doch sie äußerte sich später in einer eidesstattlichen Versicherung für den Sender. Da viele der Vorwürfe schließlich als unbegründet eingestuft wurden, sah sich der RBB gezwungen, seine Berichterstattung zu korrigieren und sich zu entschuldigen.
Gelbhaar bestritt die Anschuldigungen durchgehend als haltlos. Dennoch kostete ihn die Debatte seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. In seiner Begründung erkannte das Gericht an, dass Teile des Konflikts auf widersprüchlichen Darstellungen der beiden Politiker beruhten.
Mit seinem Urteil erlaubte das Oberlandesgericht Schedlich, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen. Zwar stellt das Urteil einen juristischen Erfolg für sie dar, doch blieben die zugrundeliegenden Meinungsverschiedenheiten teilweise ungeklärt.
Der Fall schließt ein Kapitel in einem Streit, der Gelbhaars Rückzug aus der Politik und die Rücknahme der RBB-Berichte zur Folge hatte. Schedlichs juristischer Sieg ermöglicht es ihr, bestimmte Behauptungen zu wiederholen, während das Gericht einräumte, dass einige Fragen weiterhin offen sind. Das Ergebnis folgt auf eine Phase öffentlicher Kritik und rechtlicher Auseinandersetzungen für beide Beteiligten.






