Historische Einigung: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab 2027
Gerdi BaumHistorische Einigung: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab 2027
Bund und Länder haben sich auf eine finanzielle Entlastung für Kommunen geeinigt. Die Vereinbarung beendet jahrelange Streitigkeiten über Bundesgesetze, die Städte und Gemeinden stark belasteten. Ein neues Kostenteilungsprinzip soll die Haushalte der Kommunen entlasten.
Die Einigung folgt dem Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“. Demnach übernimmt der Bund künftig 80 Prozent der Kosten, die über 200 Millionen Euro liegen, wenn Länder und Kommunen Bundesgesetze umsetzen. Damit werden langjährige Beschwerden über Reformen wie das Bundesteilhabegesetz oder Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht angegangen, die seit einem Jahrzehnt die kommunalen Finanzen belasten.
Das neue System berücksichtigt zudem Steuerreformen des Bundes, die den Kommunen Einnahmen entziehen, während sie den Ländern zusätzliche Kosten aufbürden. Rechtlich als „Veranlassungszusammenhang“ bezeichnet, stellt dies sicher, dass die Verursacher der finanziellen Belastungen auch die Kosten tragen. Sollte der Bund weitere Entlastungsmaßnahmen beschließen, wird er sich die entsprechenden Mehrwertsteueranteile zurückholen.
Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Gordon Schnieder erwartet durch die Neuregelungen ab 2027 Entlastungen in Milliardenhöhe für die Kommunen. Allein im ersten Jahr rechnet er mit einer möglichen Entlastung von bis zu drei Milliarden Euro. Die neuen Regelungen treten offiziell am 1. September in Kraft.
Die Einigung markiert einen Wandel hin zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Sie schafft einen klaren Rahmen für die Verteilung finanzieller Verantwortung. Nach Jahren der Haushaltsbelastung können die Kommunen nun mit spürbarer Entlastung rechnen.
