Historisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt
Alex TintzmannHistorisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass ADHS als psychische Erkrankung im Sinne des Sozialgesetzbuchs anzuerkennen ist. Der Richterspruch folgt auf einen Fall mit einem neunjährigen Schüler aus dem Landkreis Hildesheim, der an ADHS Symptomen litt. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Schüler recht, nachdem das örtliche Jugendamt zunächst schulische Hilfen bewilligt, diese später jedoch wieder abgelehnt hatte. Die Behörden hatten argumentiert, ADHS erfülle nicht die Kriterien einer psychischen Erkrankung gemäß Sozialgesetzbuch. Zur Klärung des Streits holte das Gericht eine Stellungnahme von einer Expertin für Kinder- und Jugendpsychiatrie ein, die ADHS als anerkannte psychische Störung bestätigte. Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch alle Kinder mit ADHS Symptomen Anspruch auf schulische Förderung haben. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung vorliegen. Das Gericht hat das Jugendamt angewiesen, den Antrag des Schülers auf weitere Hilfen neu zu bewerten. Bisher hatte kein höheres Verwaltungsgericht in Deutschland eine vergleichbare Entscheidung zu ADHS im Rahmen des Sozialgesetzbuchs getroffen. Der Richterspruch setzt damit einen Präzedenzfall dafür, wie solche Fälle künftig beurteilt werden könnten. Die Entscheidung klärt den Status von ADHS als psychische Erkrankung nach deutschem Recht und verpflichtet das Jugendamt, den Fall des Schülers erneut zu prüfen. Zwar garantiert das Urteil keine Unterstützung für jedes betroffene Kind, es schafft jedoch einen Rahmen für künftige Bewertungen.