10 May 2026, 06:28

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung, die nebeneinander sitzen, sowie Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Bisher sehen die Gesetze in manchen Fällen eine Herabstufung auf Totschlag vor – etwa unter Berufung auf verminderte Schuldfähigkeit.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Dennoch werden einige Fälle als Totschlag eingestuft, was mildere Strafen und eine garantierte Entlassung zur Folge hat. Im Gegensatz zu Mord sieht der Totschlag keine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordtatbestand explizit um geschlechtsspezifische Motive zu erweitern. Künftig könnte allein die Tatsache, dass das Opfer eine Frau ist, als Mordmerkmal gelten. Die Reform soll rechtliche Grauzonen beseitigen und Staatsanwälten klarere Richtlinien an die Hand geben.

Der Gesetzentwurf reagiert auf wachsende Forderungen, sogenannte Feminizide – also Tötungen, bei denen das Geschlecht des Opfers das Hauptmotiv darstellt – konsequenter zu verfolgen. Hubigs Plan würde sicherstellen, dass solche Verbrechen mit den höchsten Strafen des deutschen Rechts geahndet werden.

Wird die Änderung verabschiedet, entfällt die bisherige Unschärfe bei der Verfolgung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte. Mordurteile wären dann auch in Fällen anwendbar, in denen das Opfer aufgrund seines Geschlechts zum Ziel wurde. Damit würde die Strafzumessung endlich der Schwere dieser Taten gerecht.

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