Hünfeld klärt über Steuerregeln für Vereine und Ehrenamtliche auf
Hünfeld veranstaltete diese Woche seine fünfte Ehrenamts-Informationsveranstaltung im Lokomotivschuppen. Im Mittelpunkt standen steuerliche Regelungen für Vereine, ergänzt durch einen Hauptvortrag zur gemeinnützigen Buchführung. Im Anschluss genossen die Teilnehmer Würstchen, Getränke und die Gelegenheit zum Netzwerken.
Der Abend begann mit einer Einführung von Julia Schröder vom Landkreis Fulda, die über lokale Ehrenamtsdienste informierte. Sie stellte Unterstützungsmöglichkeiten für Engagierte in der Gemeinschaftsarbeit vor.
Anschließend hielt die Steuerberaterin Sandra Oechler einen 90-minütigen Vortrag zur Buchführung in gemeinnützigen Organisationen. Sie erläuterte zwei zentrale Bereiche: die ideelle Tätigkeit (steuerfrei) und die wirtschaftliche Betätigung (potenziell steuerpflichtig). Oechler betonte, dass Vereine ihre satzungsgemäßen Ziele einhalten müssen, um Steuervergünstigungen zu behalten.
Auch neue Steuerregeln wurden thematisiert. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Ehrenamtsfreibetrag auf 960 Euro pro Jahr. Die steuerfreie Grenze für Übungsleiter erhöht sich auf 3.300 Euro jährlich. Oechler präzisierte, dass gewerbliche Aktivitäten von Vereinen erst ab einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro steuerpflichtig werden.
Die Veranstaltung bot klare Updates zu steuerlichen Änderungen, die Ehrenamtliche und Vereine betreffen. Die Teilnehmer verließen den Abend mit praxisnahen Kenntnissen zu Compliance und finanziellen Grenzwerten. Bei geselligem Austausch bei Essen und Getränken klang der Abend aus.






