Innenminister beschließen strengere Schutzmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen und psychische Notfälle
Catrin KabusInnenminister beschließen strengere Schutzmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen und psychische Notfälle
Innenministerkonferenz beschließt neue Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und besseren Umgang mit psychischen Notfällen
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat neue Schritte eingeleitet, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und die Reaktion auf psychische Gesundheitskrisen zu verbessern. Im Mittelpunkt der Beratungen standen strengere Schutzmaßnahmen für Opfer häuslicher Gewalt, darunter die Einführung elektronischer Fußfesseln. Polizeivertreter in Niedersachsen begrüßten die Beschlüsse als längst überfälligen Fortschritt für die öffentliche Sicherheit.
Die IMK setzte die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen weit oben auf die Agenda und beschloss, elektronische Überwachungsmaßnahmen für hochriskante Täter in Fällen häuslicher Gewalt einzuführen. Dieses Vorgehen orientiert sich am spanischen Modell nach dem Orgánica Ley 1/2004, wo Fußfesseln zur Durchsetzung von Kontaktverboten eingesetzt werden – flankiert von spezialisierten Gerichten und Opferschutzprogrammen. Spanische Daten zeigen, dass solche Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Zahl der Femizide zu senken.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen lobte den breiten Konsens der IMK und forderte eine zügige Umsetzung. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Polizeigewerkschaften betonten, dass der Einsatz von Sicherheitskräften in psychischen Notlagen nur das letzte Mittel sein dürfe – stattdessen müssten präventive Maßnahmen gestärkt werden.
Die Beschlüsse der IMK markieren einen Kurswechsel hin zu einer strengeren Überwachung von Gewalttätern in Partnerschaften und einem besseren Management psychischer Krisen. Die Gewerkschaften erwarten nun, dass die Behörden die neuen Resolutionen schnell in die Tat umsetzen. Ziel der Reformen ist es, Opfern mehr Schutz zu bieten und gleichzeitig die Abhängigkeit von Polizeieinsätzen in nicht-strafrechtlichen psychischen Notfällen zu verringern.






