30 April 2026, 10:34

Kreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab

Papier mit handgeschriebenem Text, der "Newtown Market Hall, die Wahl, Mr. Williams' Vorschlag für gegen Mehrheit" liest.

Kreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab

Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Die Partei hatte das Ergebnis angezweifelt und mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung bemängelt. Die Behörden fanden jedoch keine Belege, die ihre Vorwürfe stützen würden.

Der lokale AfD-Verband hatte das Wahlergebnis angefochten, nachdem der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewonnen hatte, die auf 48,5 Prozent kam. Der Protest richtete sich vor allem auf die Unterschiede zwischen den Stimmen vor Ort und den Briefwahlen: Beyer erhielt 54,1 Prozent der Stimmen, die persönlich abgegeben wurden, aber nur 29,4 Prozent der Briefwahlstimmen, während Heusler bei den postalischen Stimmen mit 70,6 Prozent dominierte.

Die Partei verwies zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten. Dennoch wies der Kreiswahlleiter diese Argumente als unbegründete Vermutungen zurück. Seiner Ansicht nach habe die AfD keine konkreten Tatsachen vorgebracht, die auf Rechtsverstöße während der Wahl hindeuten würden.

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Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Ergebnis. Trotz dieser Niederlage bleibt der Partei die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.

Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heuslers Sieg als Landrat bestehen. Da es keine ausreichenden Beweise für Fehlverhalten gibt, wurde der Einspruch der AfD abgewiesen. Die Partei kann nun weitere rechtliche Schritte einleiten, falls sie die Entscheidung gerichtlich anfechten möchte.

Quelle