Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Herbert RennerLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche politischen Gruppierungen bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus antreten dürfen. Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Öffentlichkeit hat Zutritt, solange freie Plätze verfügbar sind.
Während der Beratungen wird der Ausschuss die Anträge politischer Vereinigungen prüfen. Seine Aufgabe besteht darin, festzustellen, ob diese Gruppierungen als offizielle Parteien für die Abgeordnetenhauswahl zugelassen werden. Die Wahl selbst findet am 20. September statt – parallel zu den Abstimmungen über die Bezirksverordnetenversammlungen.
Gruppen, die den Parteistatus nicht erhalten, können dennoch an den Bezirkswahlen teilnehmen. In diesem Fall würden sie als Wählergruppen und nicht als anerkannte Parteien kandidieren.
Die Entscheidung des Ausschusses wird die endgültige Kandidatenliste für die Septemberwahl prägen. Nicht anerkannte Gruppierungen behalten die Möglichkeit, auf Bezirksebene unter einer anderen Klassifizierung anzutreten. Das Ergebnis der Beratungen wird nach Abschluss der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.






