Mutter aus Hannover nach monatelangem Sorgerechtsstreit vorzeitig frei
Catrin KabusMutter aus Hannover nach monatelangem Sorgerechtsstreit vorzeitig frei
Mutter muss fünf Monate ins Gefängnis
Eine Mutter, die sich weigerte, ihre Tochter an den Vater herauszugeben, wurde wegen Nichterscheinens vor Gericht inhaftiert. Sie wird nun bis April fünf Monate in Haft verbringen.
- November 2025, 08:36 Uhr
Eine 38-jährige Mutter aus Hannover ist nach teilweiser Verbüßung einer fünfmonatigen Zwangshaft vorzeitig entlassen worden. Die Strafe war verhängt worden, weil sie sich weigerte, ihre 13-jährige Tochter an den Vater – der das Sorgerecht besitzt – zu übergeben. Ihr Fall nahm nun eine neue Wendung, nachdem ein Berufungsgericht eingriff.
Der Streit begann 2021, als der Mutter das Sorgerecht für ihre beiden Töchter entzogen und dem Vater übertragen wurde. 2022 verurteilte sie das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu 30 Tagen Zwangshaft, weil sie die damals 12-jährige ältere Tochter nicht an den Vater zurückgab. Das Gericht befand die Mutter für erziehungsunfähig.
Anfang November 2023 wurde sie in Frankfurt festgenommen, nachdem sie sich mit ihrer Tochter versteckt gehalten hatte. Ein Haftbefehl war nach § 230 der Strafprozessordnung erlassen worden, weil sie einer Gerichtsverhandlung fernblieb. Das OLG Celle verurteilte sie daraufhin zu fünf Monaten Zwangshaft, die im November 2025 begannen und bis April 2026 dauern sollten.
Ihre Anwältin argumentierte, die Haftdauer sei unverhältnismäßig, da solche Maßnahmen zehn Tage nicht überschreiten dürften. Zunächst war die Mutter in einem niedersächsischen Gefängnis inhaftiert, bevor sie in die Justizvollzugsanstalt Hildesheim verlegt wurde, wo ihre Anwältin die Bedingungen als unerträglich beschrieb. Kürzlich hob das OLG Celle den Rest der Strafe auf und ermöglichte ihre Freilassung.
Die 13-jährige Tochter lebt derzeit in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Hannover. Bald erreicht sie das Alter, in dem sie Sorgerechtsentscheidungen selbst anfechten kann. Eine Anhörung Anfang Dezember wird klären, ob die Mutter Besuchsrechte für beide Töchter zurückerhält.
Obwohl ihre Haftstrafe verkürzt wurde, geht der juristische Kampf der Mutter weiter. Die anstehende Verhandlung wird entscheiden, ob sie ihre Kinder wiedersehen darf. Bis dahin bleibt die Tochter in staatlicher Obhut, während die Gerichte die nächsten Schritte prüfen.