Neue Baustandards sollen Wohnungsmarkt entlasten und Kosten drücken
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat vereinfachte Baustandards vorgeschlagen, um die Baukosten zu senken und den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu verringern. Kernstück des Plans ist ein neuer „Gebäudetyp-E“-Vertrag, der es Baufirmen und Käufern rechtlich ermöglichen soll, auf nicht essenzielle Ausstattungsmerkmale zu verzichten.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben die zentralen Punkte des neuen Vertragsmodells skizziert. Demnach soll ein „Grundausführungsstandard“ zur Standardoption werden. Aufwertungen wären demzufolge nur in Richtung höherwertiger Spezifikationen möglich, nicht jedoch zu niedrigeren Standards.
Der NKR schlägt vor, Baufirmen und Entwicklern drei Wahlmöglichkeiten zu bieten: einen Basis-, Mittelklasse- oder Premium-Baustandard. Diese Flexibilität soll die Kosten reduzieren, ohne dabei die grundlegende Qualität zu beeinträchtigen. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“, der in den kommenden Monaten erwartet wird.
Der NKR wird die Regierung zudem während des Entwurfsprozesses fachlich beraten. Ziel ist es, Vorschriften zu straffen und Wohnraum bezahlbarer zu gestalten, ohne Sicherheit oder Kernanforderungen zu gefährden. Das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz würde einen klaren rechtlichen Rahmen für einfachere und kostengünstigere Bauvorhaben schaffen. Bei Verabschiedung könnte es die Wohnkosten senken, indem sich Entwickler auf wesentliche Standards konzentrieren. Die Regierung beabsichtigt, den Entwurf in naher Zukunft zu finalisieren.






