17 June 2026, 19:25

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton wird ab Juni für alle Online-Verträge Pflicht

Anfang des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton wird ab Juni für alle Online-Verträge Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Händler und Dienstleister in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton anzeigen. Die Neuerung soll die digitale Vertragsbeendigung vereinfachen.

Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Deutschland hat sie bereits in nationales Recht überführt und den Button für alle Verträge unter seiner Zuständigkeit verpflichtend eingeführt. Andere Länder müssen nachziehen, damit die Regelung dort gilt.

Der Button muss gut erkennbar und eindeutig beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Der Kündigungsvorgang darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Nach der Nutzung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail, erhalten.

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Fehlt der Button, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Das berührt jedoch nicht das gesetzliche Standard-Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt.

Der neue Button macht digitale Kündigungen einfacher und transparenter. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Juni-Termin erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem vereinfachten Verfahren mit sofortiger Bestätigung.

Quelle